Sie arbeiten bereits als Versicherungsberater/Makler, Finanzberater, Bank-, oder Bausparkassenberater?
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Kein Geld in den ersten 5 Berufsjahren! ... Wer als junger Mensch am Beginn des Berufsweges steht, denkt meist nicht an das vorzeitige Ausscheiden aus der Arbeitswelt. Dabei ist die Gefahr einer Berufsunfähigkeit (BU) hoch: Statistisch trifft es jeden Vierten. Kommt es zum Ernstfall, sind gerade Berufseinsteiger von den finanziellen Folgen besonders betroffen. Sie haben meist noch keine fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und dadurch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente...
Das Bürgerentlastungsgesetz bringt seit dem 1.1.2010 eine grundlegende Änderung mit sich, die alle PKV-Versicherte betrifft:
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in höherem Maße steuerlich anerkannt.
Was bedeutet das konkret für Sie?: Je höher der Beitragsaufwand, desto höher die steuerliche Absetzbarkeit. Beitragsrückerstattungen und Selbstbeteiligungen schmälern die steuerliche Entlastung. (Selbst übernommene Krankheitskosten sind erst oberhalb der „Zumutbarkeitsgrenze“ von 3% des Bruttoeinkommens steuerlich ansetzbar)
Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Selbstbeteiligung. Eventuell kann es für Sie lohnenswerter sein, die Selbstbeteiligung zu reduzieren und einen hieraus resultierenden höheren Monatsbeitrag steuerlich geltend zu machen.
Sie möchten mehr darüber erfahren? Gerne beraten wir Sie individuell, fair und kompetent über die passende Konstellation Ihrer privaten Krankenversicherung.
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